Regelmäßig erreichen die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. Anfragen bezüglich der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen. Aufgrund dessen haben wir Ihnen folgende Informationen einfach und übersichtlich zusammengefasst. Rechtsgrundlage für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist die Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV). Daraus ergeben sich folgende Regeln für Ihren Alltag:
MERKBLATT ZUM VERBRENNEN PFLANZLICHER ABFÄLLE
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Haßberge:
HOMEPAGE LANKDREIS HASSBERGE - VERBRENNEN PFLANZLICHER ABFÄLLE