Kopienbeglaubigung
In der Verwaltungsgemeinschaft, Zimmer 12 und 13, können Sie Kopien
eines Schriftstückes, das Sie einer Behörde vorlegen müssen, amtlich
beglaubigen lassen.
Kopien von sog. Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Geburts-,
Sterbeurkunden …) dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich
in diesem Falle an die Urkundenstelle des jeweiligen Standesamtes, das
die Urkunde ausgestellt hat.
Bitte beachten Sie auch: Beglaubigungen für das
Rentenversicherungsverfahren werden von der Abteilung
Sozialversicherungsangelegenheiten gebührenfrei vorgenommen.
Die Beglaubigung wird unmittelbar vorgenommen. Keine weitere
Bearbeitungszeit.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Original des Schriftstückes
Kosten
Die Mindestgebühr je Dokument beträgt 5,00 Euro.
Ihre Ansprechpartner:
Julian Altmann
Telefon: 09523 9229-23
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: j.altmann@vghofheim.de
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Silke Hebig
Telefon: 09523 9229-22
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: s.hebig@vghofheim.de
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.