Kampfhunde (Auskunft & Genehmigung)

Das Halten eines Kampfhundes ohne Genehmigung der Ordnungsbehörde ist grundsätzlich verboten und stellt eine Straftat dar.
Nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sind diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander in zwei Klassen eingeteilt.
Hunde der Klasse 1
- American Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Hunde der Klasse 2
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espaniol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Durch Vorlage eines Gutachtens (Wesenstest) eines staatlich vereidigten
Sachverständigen, das eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit
verneint, kann bei einem Hund der Klasse 2 der Hundehalter die
Kampfhundeeigenschaft widerlegen und die Ausstellung eines
„Negativzeugnisses“ beantragen. Der Hund wird dann nicht mehr als
Kampfhund eingestuft.
Wer einen Hund der Klasse 1 oder 2 im Bereich der
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. halten will, bedarf der Erlaubnis
des Ordnungsamtes. Diese Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn
- der Antragsteller ein berechtigtes Interesse für die Hundehaltung
nachweist, - gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
- keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz bestehen.
Hinweis
Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist es zum Schutze der
Bevölkerung vor Sicherheitsgefahren für eine Privatperson nahezu
unmöglich, ein berechtigtes Interesse an einer Kampfhundehaltung
nachzuweisen. Die Haltung aus Liebhaberei oder wegen der emotionalen
Bindung des Halters und gegebenenfalls seiner Familie genügen hierfür
nicht.
Ihr Ansprechpartner:
Julian Altmann
Telefon: 09523 9229-23
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: j.altmann@vghofheim.de
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.