Gewerbezentralregisterauszug
Jeder Person (natürliche Person) oder Firma (juristische Person) wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters
erteilt. Der Antrag auf einen Gewerbezentralregisterauszug kann im
Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. gestellt
werden. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister selbst wird beim
Bundesamt für Justiz erstellt und an die Adresse des Antragsstellers bzw. an die der anfordernden Behörde geschickt.
Hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser
antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr
gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
Was bringe ich mit?
- Personalausweis oder Reisepass
- Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
beantragt, so ist er der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür sind ein Verwendungszweck sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. - Die Ausstellungsgebühr ist bar zu entrichten.
Gebühren und Fristen
Die Gebühr für die Beantragung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister beträgt 15,00 Euro. Von der Antragsstellung bis zum Erhalt des Gewerbezentralregisterauszuges sind etwa 10 – 14 Tage zu veranschlagen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Nicole Arnold
Telefon: 09523 9229-19
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: n.arnold@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Bianca Knobling
Telefon: 09523 9229-18
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: b.knobling@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Brigitte Gerber
Telefon: 09523 9229-17
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: b.gerber@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.