Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag
- ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
(Behördenführungszeugnis)
erteilt. Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann im Einwohnermeldeamt der
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. gestellt werden. Das
Führungszeugnis selbst wird beim Bundesamt für Justiz erstellt und an die
Adresse des Antragsstellers bzw. an die der anfordernden Behörde geschickt.
Hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser
antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr
gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
Was bringe ich mit?
- Personalausweis oder Reisepass
- Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
- Die Ausstellungsgebühr ist bar zu entrichten.
Gebühren und Fristen
Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro.
Von der Antragsstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind etwa 10 - 14 Tage zu veranschlagen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Nicole Arnold
Telefon: 09523 9229-19
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: n.arnold@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Bianca Knobling
Telefon: 09523 9229-18
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: b.knobling@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Brigitte Gerber
Telefon: 09523 9229-17
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: b.gerber@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.