Reisepass/ Expresspass/ vorläufiger Reisepass

Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (gemäß Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen Reisepass beantragen. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann, mit Einwilligung beider Elternteile, ein Reisepass beantragt werden.
Ein Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich; er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Für das Kind muss somit ein eigenes Ausweisdokument ausgestellt werden.
Ein Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig.
Wie erhalte ich einen Reisepass?
Der Antrag auf Neuausstellung erfolgt für Personen, die im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. mit Hauptwohnung gemeldet sind, durch eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. Dort wird Ihnen der Antrag vom Sachbearbeiter ausgedruckt und kann sofort unterschrieben werden.
Was bringe ich mit?
- Der alte Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
- Bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die
Unterschrift beider Eltern notwendig - Auszug aus dem Familienbuch bzw. Abstammungs- oder
Geburtsurkunde als Original oder beglaubigte Abschrift zur Feststellung
der Namensführung (sofern nicht bereits bei der Anmeldung vorgelegt
oder nicht bereits ein Ausweisdokument durch die
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. ausgestellt wurde) - Sollten Sie Vertriebener, Spätaussiedler oder eingebürgert worden sein,
bringen Sie bitte ebenfalls einen Nachweis der deutschen
Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde,
Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis) mit. - Ein biometrisches Lichtbild (farbig), nicht älter als ein halbes Jahr, in der Größe von mind. 35 x 45 mm im Hochformat (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei). Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.
- Jugendliche, die bei Abholung des Reisepasses das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern. - Die Ausstellungsgebühr ist bar zu entrichten.
Expresspass / vorläufiger Reisepass – weitere Hinweise
In eiligen Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieses Dokument erhalten Sie dann innerhalb von drei Werktagen. Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass mit der Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Vorläufige Reisepässe werden jedoch nur noch ausgestellt, wenn ein Expresspass nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann.
Sind Sie aus beruflichen Gründen darauf angewiesen sein, einen zweiten Reisepass zu besitzen, ist dies schriftlich zu begründen (Bestätigung vom Arbeitgeber) und bei der Beantragung mit vorzulegen. Dieser zweite Reisepass hat eine Gültigkeit von sechs Jahren, unabhängig vom Alter des Antragstellers.
Für Vielreisende wird der 48-Seiten Reisepass angeboten. Dieser Pass enthält 16 Seiten mehr für Visa-Eintragungen.
Gebühren und Fristen
Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das
Ausweisdokument frühestens nach 3 - 4 Wochen nach Antragstellung abgeholt
werden. Nach Rücklieferung der Reisepässe von der Bundesdruckerei erfolgt
eine schriftliche Mitteilung an den Antragsteller. Bei der Abholung ist der alte
Reisepass vorzulegen (falls vorhanden) und eine Vollmacht bei Abholung durch eine andere Person.
Die Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses beträgt:
- bei Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit) 37,50 Euro
- bei Personen über 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit) 60,00 Euro
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 Euro.
Die Zusatzgebühr für einen Express-Pass beträgt 32,00 Euro und für den 48-
Seiten-Pass 22,00 Euro.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Nicole Arnold
Telefon: 09523 9229-19
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: einwohnermeldeamt@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 14
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Bianca Knobling
Telefon: 09523 9229-18
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: einwohnermeldeamt@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 14
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Luisa Schineller
Telefon: 09523 9229-17
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: einwohnermeldeamt@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 14
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.