Aktuelles:
Seit dem 1. November 2010 gibt es einen neuen Personalausweis.
Wichtige Hinweise dazu finden Sie hier oder unter www.personalausweisportal.de
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (gemäß Artikel 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den
Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen,
sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Für Kinder nach
Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann seit 01.11.2007, mit Einwilligung beider Elternteile, ein Personalausweis
beantragt werden.
Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre,
danach (ab dem 24. Geburtstag) zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich, er
muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Wie erhalte ich einen Personalausweis?
Der Antrag auf Neuausstellung erfolgt für Personen, die im Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. mit Hauptwohnung gemeldet sind,
durch eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt der
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. Dort wird Ihnen der Antrag vom
Sachbearbeiter ausgedruckt und kann sofort unterschrieben werden.
Was bringe ich mit?
- Der alte Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen
- Bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres ist die Unterschrift beider Eltern notwendig - Auszug aus dem Familienbuch bzw. Abstammungs- oder
Geburtsurkunde, als Original oder beglaubigte Abschrift zur Feststellung
der Namensführung (sofern nicht bereits bei der Anmeldung vorgelegt
oder nicht bereits ein Ausweisdokument durch die
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. ausgestellt wurde) - Sollten Sie Vertriebener, Spätaussiedler oder eingebürgert worden sein, bringen Sie bitte ebenfalls einen Nachweis der deutschen
Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde,
Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis) mit. - Ein biometrisches Lichtbild (farbig), nicht älter als ein halbes Jahr, in der Größe von mind. 35 x 45 mm im Hochformat. Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.
- Die Ausstellungsgebühr ist bar zu entrichten.
Vorläufiger Personalausweis
Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, wird Ihnen ein
vorläufiger Personalausweis mit der Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt.
Gebühren und Fristen
Da der Personalausweis von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird,
kann das Ausweisdokument frühestens nach 1 - 2 Wochen nach Antragstellung abgeholt werden. Bei der Abholung ist der alte Personalausweis vorzulegen und eine Vollmacht bei Abholung durch eine andere Person.
Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises beträgt 22,80 Euro (für Personen unter 24 Jahre) und 37,00 Euro (für Personen ab 24 Jahre).
Die Gebühr für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises beträgt
10,00 Euro.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Nicole Arnold
Telefon: 09523 9229-19
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: einwohnermeldeamt@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Bianca Knobling
Telefon: 09523 9229-18
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: einwohnermeldeamt@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.
Brigitte Gerber
Telefon: 09523 9229-17
Telefax: 09523 9229-99
E-Mail: einwohnermeldeamt@vghofheim.de
Einwohnermeldeamt,
Pass- u. Ausweiswesen, Zi.-Nr. 10
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim i.UFr.