Die umwelttechnischen Berufe sowie die entsprechenden Meisterfortbildungen sind nicht reglementiert. Sie können aber die Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation beantragen.
Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in der öffentlichen Wasserversorgung, der Abwasserableitung oder -entsorgung, oder der Abfallwirtschaft im Ausland erworben haben und verantwortliche Tätigkeiten als Fachkraft oder Meister in den Umwelttechnischen Berufen ausüben möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen.
Umwelttechnische Berufe sind:
Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie
Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.
Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.
Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.
Vor der schriftlichen Antragstellung bei der Bayerische Verwaltungsschule empfehlen wir ihnen vorab ein Beratungsgespräch und Sie stellen dann Ihren Antrag auf Anerkennung! Dadurch vermeiden Sie Fehler beim Antrag und Verzögerungen bei der Bearbeitung. Im Beratungsgespräch werden folgende Punkte geklärt:
Sie haben schon einige Dokumente in deutscher Sprache? Dann bringen Sie diese bitte mit. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, ob Sie weitere Dokumente für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen.
Der Antrag ist dann bei der Bayerischen Verwaltungsschule formlos schriftlich und mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Über den Antrag entscheidet die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle.
In den Bereichen Wasserversorgungstechnik und Abwassertechnik ist auch die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Umwelttechnischen Berufen“ enthalten. Auch hier ist eine gleichwertige Qualifikation nachzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass für diesen Beruf ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich sind um zwischen Anforderung, Empfehlung, Zulässigkeit und Möglichkeit unterscheiden zu können. Die Qualifikation der Meister/Meisterinnen schließt die Befähigung zur Ausbildung der entsprechenden Fachkräfte mit ein.
In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule zuständigen Stelle und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
<p>Verwaltungsgerichtliche Klage</p>
<p>Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.</p>
Stand: 17.08.2022
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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Herr Oliver Hesse
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