Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.

Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, kann – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen – die Approbation nur dann erteilt werden, wenn sie über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügen.

Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der Tierärztlichen Prüfung erstreckt.

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
  • gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
  • lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
  • Nachweis der Straffreiheit
  • Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)
  • ggf. Nachweise über Tätigkeit im Heilberuf (z. B. Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse)
  • ggf. Curriculum/Studienbuch
  • Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse (in beglaubigter Kopie)
  • Auf gesonderte Anforderung:

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Ist die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen, sind für die Approbation 280 bis 500 EUR zu bezahlen.

Stand: 06.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)

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