Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.
Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn
Auskunftsberechtigt sind Sie als
Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:
Wenn Sie eine Auskunft anfordern, müssen Sie folgende Angaben zu der oder den Person(en) machen, für welche Sie Auskunft anfordern:
Sie können die Auskunft formlos anfordern:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es gibt keine Frist.
Anfragen von betroffenen Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung sind kostenfrei.
Anfragen gemäß Strahlenschutzgesetz berechnen sich nach Anzahl der angefragten Datensätze und Bearbeitungsaufwand.
Die Gebühren berechnen sich folgendermaßen:
<ul><li>Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Keine Rechtsbehelfe. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung (personenbezogener) Daten aus dem Strahlenschutzregister an Dritte.</li><li>Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie Möglichkeit der Klageerhebung. </li></ul>
Stand: 01.09.2022
Redaktionell verantwortlich:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
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97461 Hofheim i.UFr.
Herr Oliver Hesse
(+49) 09523 / 922999