Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.
Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es
Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.
Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:
Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:
Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Es gibt keine Frist.
Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
Gebühr: 78,52 EUR
Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
Gebühr: 12,72 EUR
Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
Gebühr: 228,93 EUR
Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.
<ul><li>Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.</li><li>
Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
<ul><li>Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)</li><li>Klage</li></ul>
</li></ul>
Stand: 15.01.2025
Redaktionell verantwortlich:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)
Obere Sennigstraße 4
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+49 9523 9229-99