Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.
Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.
Neueintragung: 300 Euro
Umtragung: 150 Euro
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 23.08.2022
Redaktionell verantwortlich:
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Herr Oliver Hesse
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