Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in die Stadtplanerliste

Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.

Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.

  • Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
  • Nachfolgende zweijährige Berufspraxis

  • Abschlussurkunde der Hochschule
  • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Neueintragung: 300 Euro

Umtragung: 150 Euro

Stand: 23.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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