Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Personalaufwands unterstützt werden.
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Personalaufwand gewährt
Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Personalaufwand pauschalierte Zuschüsse. Leistungen nach Art. 31 Abs. 1 und 2 BaySchFG werden erst gewährt, wenn die Schule zumindest zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat. Bis dahin beschränken sich die Leistungen auf 65 v. H. der Leistungen. Die Zuordnung staatlicher Lehrkräfte ist nur bei staatlich anerkannten Grundschulen und Mittelschulen möglich. Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BaySchFG werden die Lehrerwochenstunden des zugeordneten staatlichen Personals von den förderfähigen Lehrerwochenstunden in Abzug gebracht. Eine Schule mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern ist von der Leistungsgewährung ausgeschlossen, Art. 31 Abs. 6 Satz 4 BaySchFG.
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Unter anderem:
Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Personalaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.
Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
Herr Oliver Hesse
(+49) 09523 / 922999