Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe.
Die externe Notfallplanung ist Bestandteil der Regelungen zur Verhütung schwerer Unfälle, die durch bestimmte Industrietätigkeiten verursacht werden könnten sowie zur Begrenzung der Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Sie ergänzt die bundesrechtlichen Vorschriften zur innerbetrieblichen Unfallprävention und Folgenbegrenzung für die Betreiber bestimmter Anlagen und Einrichtungen um Maßnahmen außerhalb des Betriebs bei Eintritt eines Schadenfalles.
Die Kreisverwaltungsbehörden haben im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe im Sinne der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) zu erstellen, fortzuschreiben und zu erproben.
Externe Notfallpläne werden erstellt, um
Der externe Notfallplan muss Angaben enthalten über:
Stand: 15.07.2025
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
+49 9523 9229-99