Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Nationalen Waffenregister gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,
Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:
Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Anträge auf Auskunft können stellen:
Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister können Sie schriftlich, online oder persönlich beantragen. Sie können den schriftlichen Antrag per Post oder persönlich vor Ort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.
Schriftliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Persönliche Antragstellung:
keine
2 bis 3 Kalenderwochen
keine
<ul><li>Widerspruch</li><li>
Verwaltungsrechtliche Klage
<br />
</li></ul>
Stand: 17.10.2025
Redaktionell verantwortlich:
Bundesverwaltungsamt (siehe BayernPortal)
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
+49 9523 9229-99