Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Ihre Beschäftigten auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld bekommen und es an Ihre Beschäftigten auszahlen.
Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleiste-te berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen, Frost, ausgesetzt sind. Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe
Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten EUR 1,00 Mehraufwands-Wintergeld zu.
Sie können das Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt
Mehraufwands-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Sie können Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Das Mehraufwands-Wintergeld steht Ihnen nur zu für
Ihr Betrieb muss außerdem
Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:
Gebühr: keine
<ul><li>Widerspruch</li><li>Klage vor dem Sozialgericht</li></ul>
Stand: 07.03.2022
Redaktionell verantwortlich:
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Herr Oliver Hesse
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