Das Förderprogramm zur Steigerung der medizinischen Qualität in Bayerischen Kurorten und Heilbädern unterstützt bayerische hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- und Moorkurbetriebe, den Strukturwandel aktiv zu gestalten.
Ziel der Förderung ist es, die medizinische Qualität im Sinne einer Ergebnisqualität noch weiter zu verbessern. Hierbei soll stets das ortsgebundene/-spezifische Heilmittel/-verfahren berücksichtigt werden.
Die Kriterien/Indikatoren für die Steigerung der medizinischen Qualität werden maßnahmenspezifisch gemäß den Fachstandards (evidenzbasiert) festgelegt. Beispiele hierfür sind:
Förderung von Projekten aus folgenden Bereichen:
Die entsprechenden Maßnahmen sind bei Antragstellung hinreichend mit wissenschaftlicher Literatur zu belegen.
Antragsberechtigt sind:
Art und Umfang der Zuwendung orientieren sich am zu fördernden Projekt. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als zweckgebundene Zuwendung.
Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro. Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % erbringen. Eine Förderung wird i. d. R. nur gewährt, wenn die abschließend festgestellten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 25.000 Euro überschreiten (Bagatellgrenze). Die zuwendungsfähigen Ausgaben für Hochbaumaßnahmen müssen mindestens 100.000 Euro betragen.
Der Durchführungszeitraum beträgt höchstens 36 Monate (3 Jahre).
Die Förderung eines Projekts setzt – neben der Berücksichtigung von Zweck und Gegenstand (Nrn. 1.1 und 1.2 der FöR) – voraus, dass
Der Antrag ist beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzureichen. Bei Anträgen von Gemeinden ist zusätzlich das Formblatt nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO beizufügen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Bewilligungsbehörde. Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.
Das Antragsformular ist per E-Mail hier anzufordern.
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben (KuHeMo-FöR) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Aufgrund eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens ist von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer der Anträge auszugehen. Wir bitten dies bei Ihrer Projektplanung zu berücksichtigen.
Stand: 11.10.2022
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
Herr Oliver Hesse
(+49) 09523 / 922999