Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Stand: 13.01.2025
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
VG Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
09523 9229-99
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr