Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung

Die Ausbilder-Eignungsprüfung umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung als Ausbilder.

Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder

  • Allgemeine Grundlagen,
  • Planung der Ausbildung,
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden,
  • Ausbildung am Arbeitsplatz,
  • Förderung des Lernprozesses,
  • Ausbildung in der Gruppe und
  • Abschluss der Ausbildung.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.

Stand: 05.09.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)

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