Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Die grüne Waffenbesitzkarte müssen Sie immer dann beantragen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben wollen (z.B. durch Kauf bei einem Händler) und die speziellen Voraussetzungen für die Erteilung einer gelben oder roten Waffenbesitzkarte (siehe unter „Verwandte Themen“) nicht erfüllen können. Erfüllen Sie alle Antragsvoraussetzungen, wird Ihnen die grüne Waffenbesitzkarte ausgestellt und darin eine Erwerbserlaubnis (ein sogenannter Voreintrag) eingetragen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, können dort weitere Waffen eingetragen werden. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird in der Regel unbefristet erteilt.
Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
Wenn Sie als Jäger bereits eine erlaubnispflichtige Langwaffe erworben haben, müssen Sie den Erwerb innerhalb von 14 Tagen anzeigen und, sofern sie noch keine Waffenbesitzkarte haben, die Ausstellung einer solchen beantragen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, müssen Sie zusammen mit der Anzeige des Erwerbs die Eintragung der erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte beantragen (s. „Verwandte Themen“).
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Um eine grüne Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, werden Sie von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über Ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Gutachtens/Zeugnisses über die geistige Eignung gilt nicht für Jäger sowie für Sportschützen, die ausschließlich die in § 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG genannten Waffen erwerben wollen.
Sie müssen die grüne Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt die grüne Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
In aller Regel benötigen Sie vor dem Erwerb einer Schusswaffe eine waffenrechtliche Erlaubnis durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Inhaber gültiger deutscher Jagdscheine können typische Jagdlangwaffen erwerben, die jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssen. Erben haben ebenfalls einen Monat nach Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der für die Ausschlagung vorgeschriebenen Frist Zeit, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Die Inbesitznahme der Waffen muss aber beim Tode des bisherigen Besitzers der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.
Die Gebühren für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte betragen zwischen 30,00 und 180,00 EUR. Näheres teilt Ihnen gerne die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 04.02.2026
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