Gemeinderat; Informationen zu Sitzungsniederschriften

Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.


Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür die Gemeinde Kosten erheben kann. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

Stand: 10.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Organisationseinheit

Zentrale Dienste

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Herr S. Lechner

(+49) 09523 / 9229 27

(+49) 09523 / 9229 99

s.lechner@vghofheim.de

Geschäftsleitung

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.

Herr Dellert

(+49) 09523 / 9229 0

(+49) 09523 / 9229 99

a.dellert@vghofheim.de

Service