Fahrradfahren ist schnell, gesund und schont die Umwelt. Neben der Regelkenntnis des Benutzers ist der technische Zustand eines Fahrrades von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit .
Zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung eines Fahrrades gehören - natürlich funktionsfähig - zum Beispiel
Die genauen technischen Anforderungen entnehmen Sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Achten Sie schon zu Ihrem eigenen Schutz vor jedem Fahrtantritt auf den technischen Zustand Ihres Fahrrades.
Und für jede Fahrt gilt selbstverständlich: Nur mit Helm!
Hinweis zu Elektrofahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes
Als Fahrräder gelten nur solche Elektrofahrräder, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgerüstet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Stand: 12.03.2026
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