Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Wenn Sie Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Förderfähige Kosten sind:
Förderfähig sind auch Kosten für
Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen).
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dafür beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.
für die Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen
Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich:
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