Sind Sie blind oder hochgradig sehbehindert? Dann können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Blindenführhunde, die in der Umgangssprache auch Blindenhunde genannt werden, sind speziell ausgebildete Hunde, die Sie im Alltag unterstützen, wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind.
Mit Hilfe des Hundes können Sie sich sicher überall orientieren. Die Hunde können zum Beispiel:
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Blindenführhund:
Sie erhalten zusätzlich eine monatliche Pauschale, von der Sie die Unterhaltskosten für Ihren Hund bestreiten. In der Regel sind Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit, benötigen aber eine Steuermarke.
Ein Hundeverbot, zum Beispiel in Lebensmittelgeschäften, in Museen oder in Kirchen, gilt nicht für Blindenführhunde. Bei Flug- und Bahnreisen können Sie den Hund kostenlos mitnehmen.
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Es gibt keine Frist.
Bei Hilfsmitteln gilt die Zuzahlungsregel, bei der Sie höchstens 10 EUR zahlen. Unter bestimmten Bedingungen werden Sie von der Zuzahlungspflicht befreit.
Gebühr: 10 EUR
<ul><li>Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse</li><li>Klage beim zuständigen Sozialgericht</li></ul>
Stand: 09.04.2026
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