Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch dann bestellt werden können, wenn diese noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen oder dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der Sicherheitsaufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.
Der Antrag ist vom Arbeitgeber unter Beifügung der relevanten Unterlagen zu stellen.
Die Kosten betragen je nach Umfang des Zulassungsverfahrens bis zu 400,- €, zzgl. evtl. erforderlicher Auslagen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 15.02.2023
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