Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass
Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung können Sie schriftlich oder online im eService bei der Agentur für Arbeit beantragen:
Online-Antragstellung:
Antragstellung per Post:
Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannte "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren.
218 - 2060 EUR
<ul><li>Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.</li><li>Klage vor dem Sozialgericht</li></ul>
Stand: 03.01.2023
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Herr Oliver Hesse
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