Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.
Wenn Sie Ihren Erben bereits vor Ihrem Tod Vermögen übertragen möchten, kann dies in Form einer Schenkung oder Vermögensübertagung geschehen.
Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe der Erbschaft und dem verwandtschaftlichen Verhältnis.
Wenn Sie ein Erbe antreten wollen, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein. Dieses Papier weist Erben als rechtmäßige Nachfolger des Erblassers.
Neben Vermögen können auch Schulden vererbt werden. Informieren Sie sich darüber, wie Sie eine Erbschaft ausschlagen können.
Todesfälle sind für die Hinterbliebenen oft auch mit finanziellen Ausgaben verbunden. Für diese Situationen gibt es unterschiedliche Unterstützungsleistungen. Um den Unterhaltsverlust teilweise auszugleichen und damit die wirtschaftliche Existenz zu sichern, können Hinterbliebene auch eine gesetzliche Rente erhalten.