Breitbandausbau in der Gemeinde Ermershausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Ermershausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Die Frist zur Abgabe eines Angebotes wird bis zum 01.12.2021 verlängert!
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Stadt Hofheim i.UFr. führt für sich und federführend für die Gemeinden Riedbach und Ermershausen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Hofheim i.UFr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Hofheim i.UFr. behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.06.2021, 12:00 Uhr, bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Ermershausen
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Hofheim i.UFr.
Karte vorläufige Erschließungsgebiete Riedbach
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an poststelle@vghofheim.de
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Ermershausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Ermershausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbareMindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Ermershausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.10.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ermershausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellenSie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Oliver Hesse unter poststelle@vghofheim.de
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.