Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz bzw. WPG) zum 01.01.2024 wurden Kommunen dazu verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Der daraus resultierende individuelle Wärmeplan soll im Rahmen der Energiewende einen entscheidenden Beitrag zur Transformation des Wärmesektors leisten und lokale Alternativen zu fossilen Energieträgern wie Gas und Öl aufzeigen. Eine landesrechtliche Umsetzung des Gesetzes erfolgte zu Beginn des Jahres 2025.
Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. haben sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes dazu entschlossen, eine Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie durchzuführen. Diese wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH im Zeitraum von April 2024 bis Juni 2025 erarbeitet. Das Ziel des geförderten Projektes war die Erstellung eines zukunftsfähigen Wärmeplanes unter Berücksichtigung der zentralen Frage, wie die Wärmeversorgung im Stadt-/Gemeindegebiet ohne Einsatz fossiler Energieträger sichergestellt werden kann. Die Kommunale Wärmeplanung soll die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und andere Betroffene über bestehende und zukünftige Optionen zur Wärmeversorgung vor Ort informieren und als Entscheidungshilfe dienen.
Kommunale Wärmeplanung VG Hofheim i.UFr. - Kick-Off Veranstaltung am 18.04.2024
Ergebnisse Fragebogenaktion Kommunale Wärmeplanung
Ergebnisse Fragebogenaktion Kommunale Wärmeplanung
Ergebnisse Fragebogenaktion Kommunale Wärmeplanung
Ergebnisse Fragebogenaktion Kommunale Wärmeplanung
Ergebnisse Fragebogenaktion Kommunale Wärmeplanung
VG Hofheim i.UFr.
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97461 Hofheim i.UFr.
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