Die Ausstattung mit Computern, Bildschirmen, Druckern und sonstigen EDV-Geräten ist Grundvoraussetzung für die Arbeit von Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Die Software wird zumeist unter Wahrung der Beschaffungsregelungen (Vergaberecht) auf dem Markt beschafft oder in bestimmten Fällen von eigenen Kräften entwickelt.
Netzwerke unterstützen den Austausch von Informationen und Kommunikation in der öffentlichen Verwaltung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien geschult.
Service und Wartung sorgen für einen reibungslosen Einsatz und eine koordinierte Nutzung der EDV in der öffentlichen Verwaltung.
Behörden beraten die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Zentrale Behörden (insbesondere Rechenzentren) bieten übergreifende Beratung an.
Die IT-Sicherheit in Behörden und Einrichtung dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von Schäden und der Minimierung von Risiken.