Um eine Forderung geltend machen zu können, muss sie fällig sein. Eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug.
Bei Zahlungsrückständen haben Sie auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung, die Ihnen den Weg zum Gericht ersparen kann.
Durch das gerichtliche Mahnverfahren können Sie Ihren Zahlungsanspruch einfach und schnell durchsetzen. Die Beantragung eines Mahnbescheids eignet sich besonders bei Zahlungsansprüchen, über die kein Streit besteht.
Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.